Rechtsanwalt Joerg Streichert Kanzlei??bersicht
Rechtsanwalt J??rg Streichert, Fachanwalt f??r Handels- und Gesellschaftsrecht betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatleute vorrangig im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Erbrecht. J??rg Streichert ist Ihr Ansprechpartner f??r GmbH-Gr??ndung, Satzungs?¤nderung, Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Testament oder Erbvertrag.
Kanzleiprofil
J??rg Streichert ist seit seiner Zulassung als selbst?¤ndiger Rechtsanwalt t?¤tig. Die heutige Einzelkanzlei J??rg Streichert wurde im Januar 1990 gegr??ndet.
Die Kanzleir?¤ume liegen in Kaufbeuren in der Dessestra??e 14.
Mandanten, die per PKW anreisen, k??nnen auf den kostenfreien Parkpl?¤tzen im Kanzleiumfeld parken.
Das B??ro der Kanzlei steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr f??r die telefonische Terminabsprache zur Verf??gung. Bei gewerblichen Mandanten k??nnen selbstverst?¤ndlich auch Besprechungen in der Firma vereinbart werden.
Handelsrecht
Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann gesch?¤ftlich t?¤tig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgesch?¤fts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure.
??ber das Gesetzesrecht hinaus, wird das gesch?¤ftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbr?¤uche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Gesch?¤ftsabwicklung zum Ziel. Im Verh?¤ltnis zu Verbrauchern wird daher den gesch?¤ftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbed??rftigkeit zuteil (zum Beispiel unverz??gliche Untersuchung von M?¤ngelr??ge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizit?¤tsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gr??ndung und Umgr??ndung von Gesellschaften unter Ber??cksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis sind folgende Gesellschaftsformen h?¤ufig anzutreffen: GmbH, GmbH & Co. KG, UG - Unternehmergesellschaft, UG & Co. KG, Gesellschaft b??rgerlichen Rechts (GbR), AG â€? Aktiengesellschaft, typisch und atypisch stille Gesellschaft oder Unterbeteiligung (als Finanzierungsmodell).
Die Ausarbeitung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte z?¤hlt zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Streichert. Der Jurist nimmt sich bei der Bearbeitung Ihres Mandates die n??tige Zeit, um Ihre Ziele zu verstehen und die L??sungen zu erarbeiten. Zu seinen Beratungsfeldern geh??ren daher
â€? die Gr??ndung von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG) â€? die Anpassung der Statuten (Satzung, Gesellschaftsvertrag), â€? die Auseinandersetzung unter Gesellschaftern, â€? die Umstrukturierung von Unternehmen und Bildung von Unternehmensgruppen, â€? die Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung, â€? der Erwerb und die Ver?¤u??erung von Unternehmen oder Beteiligungen, â€? die Konzeption der Finanzierung und Verhandlungen mit Banken, â€? die Gesellschaft in der Krise, Haftung der Gesellschafter und Gesch?¤ftsf??hrer, Insolvenz, Liquidierung â€? sowie die steuerlich zweckm?¤??igen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Erbrecht
Zu Lebzeiten m??chte man sich in der Regel keine Gedanken dar??ber machen, was mit dem Verm??gen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesb??rger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verst?¤ndlich, wer m??chte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments sp?¤teren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen k??nnen. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten F?¤llen von den Ehegatten so nicht gew??nscht.
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